Der Kauf eines Hauses in Italien ist gar kein Kinderspiel, aber mit der Hilfe eines erfahrenen Immobilienmaklers kann man ruhig schlafen.
Die Unterstützung von MARCHECOUNTRYHOMES.COM, spezialisiert auf den Verkauf von Häusern und Landhäusern in den Marken, ist Garantie von einem guten Kauf, denn MARCHECOUNTRYHOMES.COM wird Sie stets über allerlei juristischen Aspekten unterrichten.
Wenn Sie Ihr Haus restaurieren möchten, sollten Sie darüber informiert sein, dass die zu zahlende Steuer (Erschließungsbeitrag) von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist. Die Experten von MARCHECOUNTRYHOMES.COM werden Sie im Voraus über diesen Aspekt informieren, der gewiss nicht von sekundärer Bedeutung ist.
1) Wenn Ihnen ein Haus gefällt und Sie beschlossen haben, dass es das “richtige Haus” für Sie ist, ist es empfehlenswert, die entsprechenden Katastervermessung und -pläne zu bekommen, bevor Sie das Haus durch Hinterlegung einer Kaution bestätigen sollten – nur diese, und keine anderen Pläne, sind gültig. Im Katasterplan soll die Provinz und insbesondere die Gemeinde der Immobilie mit entsprechender Katasterklasse und dem Katasterertrag angegeben werden.
2) Kaufvorschlag: Es ist besser, wenn der Kaufvorschlag aufgrund von einem Formular bei der Immobilienagentur unterzeichnet wird. Der Kaufvorschlag enthält die genauen Daten bezüglich der Klasse der Immobilie (d.h., Blatt und Parzelle), des Namens und der Adresse des Besitzers, so wie des Preises des Angebots. In dem Kaufvorschlag werden bezüglich der Immobilie Garantien von Übereinstimmung mit städtebaulichen Vorschriften, der Übertragung von Menschen und Gegenständen und der Freiheit von hypothekarischen Belastungen oder nachteiligen Eintragungen verlangt. Bei der Unterzeichnung der Immobilie wird eine Kaution hinterlegt. Dies erfolgt üblicherweise mittels Scheck an den Immobilienmakler als Beweis eines echten Interesses an dem Haus. Im Kaufvorschlag wird außerdem erklärt, dass die Immobilie besichtigt worden ist und sie in dem Sach- und Rechtszustand, in dem sie sich befindet, den Wünschen des potenziellen zukünftigen entspricht.
2a) Wissenswertes: In der Katastervermessung ist die Kategorie der Immobilie angegeben, welche “A” sein soll (www.catasto.it), wobei letztere von “A/1” bis “A/11” geht. Aufgrund der Kategorie wird die Gemeindeimmobiliensteuer berechnet. Wohnhäuser dürfen nur in der “A”-Kategorie eingetragen sein. Normalerweise befindet sich eine Garage, ein Warenhaus oder ein Stall neben dem Haus: Letztere sind mit der “C”-Kategorie klassifiziert. Wenn sich die Immobilie in der Kategorie “B”, “D” oder “E” befindet, sollte man vorsichtig sein und den Risiken bewusst sein, denen man entgegengeht.
3) Im Kaufvorschlag wird der Termin angegeben, an dem man den Vorvertrag und später die Kaufurkunde beim Notar zu unterzeichnen beabsichtigt.
4) Vorvertrag: Wenn man an diese Phase gelangt, hat man sich schon einen Vertrauensnotar gewählt, der beauftragt worden ist, die städtebaulichen, hypothekarischen und Katasterdaten der Immobilie auf ihre Genauigkeit zu überprüfen. Wenn die Immobilie “die Prüfung besteht”, verfasst der Notar den “Privatvertrag”, d.h. den sog. “Vorvertrag”. In dieser Phase muss der Käufer eine Anzahlung (gemäß Art. 1385 des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches) (www.brocardi.it), die ca. 20% der gesamten angebotenen und vereinbarten Endsumme entspricht (z.B. € 150.000 vereinbarter Preis für den Kauf = € 30.000 Anzahlung beim Vorvertrag). Die Kaution, die beim Kaufvorschlag entrichtet wurde, wird an dieser Stelle zurückgegeben.
Nachdem der Vorvertrag unterzeichnet worden ist, muss er vom Notar oder Immobilienmakler beim italienischen Finanzamt (Agenzia delle Entrate) innerhalb von 20 Tagen nach Datum derer Unterzeichnung. Der Käufer ist zur Zahlung einer Steuer dem italienischen Finanzamt (Agenzia delle Entrate) verpflichtet, die 0,5% der beim Vorvertrag gezahlten Summe (z.B. € 30.000 = € 150) entspricht. Gleichzeitig muss er außerdem eine Feststeuer von € 200, Nr. 2 Gebührenmarken je € 16 für jedes Blatt und € 0,52 für jede Beilage (z.B. Katasterpläne) bezahlen. Die Steuer, die 0,5% (z.B. € 150) entspricht, wird vom Betrag der Registersteuer bei Unterzeichnung der Kaufurkunde abgerechnet.
5) Notarielle Urkunde oder Kaufurkunde: Es ist wichtig zu wissen, dass die Registersteuer, die man für den Kauf einer Immobilie in Italien bezahlen muss, je nach Kauf eines sog. ersten Hauses oder zweiten Hauses in Italien unterschiedlich ist.
Wenn man eine Immobilie als erstes Haus kauft, bedeutet dies, dass man keine anderen Wohnsitzimmobilien (d.h. Immobilien in der Kategorie “A”) auf italienischem Gebiet besitzt. In diesem Fall beläuft sich die Registersteuer auf 2% des Katasterwertes der Immobilie. Den Wohnsitz in Italien zu haben ist Voraussetzung für eine Besteuerung mit dem 2% Steuersatz (wenn man noch nicht in Italien wohnhaft ist, aber beabsichtigt, den Wohnsitz in Italien aufzuschlagen, kann man die Immobilie als erstes Wohnsitzhaus erwerben und den eigenen Wohnort an der Gemeinde, wo die Immobilie gelegen ist, innerhalb von achtzehn Monaten ab Kaufdatum aufschlagen).
Wenn man eine Immobilie als zweites Haus kauft, beläuft sich die Registersteuer auf 9% des Katasterwertes der Immobilie.
Der Kauf von landwirtschaftlichen Grundstücken wird mit einem 12% Steuersatz des erklärten Wertes besteuert.
Die Originalfassung der Kaufurkunde wird vom Notar üblicherweise nach 2 Monaten seit Urkundendatum übergeben.
6) Das Honorar des Notars entspricht ungefähr 2% des erklärten Wertes der Immobilie.
7) Bei Unterzeichnung der Urkunde muss der Besitzer das APE-Zertifikat (Energiezertifizierung), sowie die Zertifizierungen korrekter Durchführung der elektrischen, hydraulischen und thermischen Anlagen dem Käufer übergeben.
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